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Was kostet mich die Behandlung?

Meine Praxis ist grundsätzlich eine private Praxis. Alle Patienten sind sogenannte Selbstzahler.

Privatversicherte Patienten, privatversicherte Kinder mit Voll- oder Zusatzversicherung

Alle Patienten erhalten von mir nach der Anamnese oder in regelmäßigen Abständen eine Rechnung mit den Ziffern der GebüH (Gebührenverordnung Heilpraktiker 1975) und LVKH. Diese reichen die Privatpatienten dann ein und bekommen einen Teil der Summe erstattet – je nach Versicherungsvereinbarung.  Die Rechnungen sind nach Erhalt fällig.

Nicht erstattete Beträge müssen Privatpatienten selbst bezahlen.

Heilpraktiker können nicht über gesetzliche Krankenkassen abrechnen.

Wann entstehen Kosten?

Generell gilt, wenn ich tätig für Sie werde und Arbeitszeit aufwende, entstehen Kosten. Arbeitszeit wende ich auf, z.B. in persönlicher und telefonischer Anamnese, Untersuchung, Studieren von Vorbefunden, Analysieren von Krankenberichten, Repertorisation homöopathischer Mittel, Überlegungen zu diätischen oder anderen zeitaufwändigen Maßnahahmen, bei Gesprächen und Beratungen – Verlaufskontrollen – telefonisch oder persönlich oder anderweitigen Recherchen die der Behandlung dienen.

Dies rechne ich nach einem Zeitfaktor ab, der in der nachfolgenden Gebührenordnung aufgelistet ist.

Leistung und Honorare
Stand Dezember 2022

Klassische Homöopathie, Praxistermine
Erstanamnese Kinder ( 60 Min.)             210 €
Erstanamnese Erwachsener  60 Min.)   240 €
Durchführung des vollständigen Kranken-Examens mit Repertorisation nach den Regeln der Klassischen Homöopathie (GebüH Nr.2*)

Folgetermine und akute Erkrankungen erfolgt nach Zeitaufwand
bis 15 Minuten 35,00 €
15 Minuten       52,50 €
20 Minuten       70,00 €
30 Minuten       105,00 €

Eingehende Untersuchung 34,50 €

Die Abrechnung der erbrachten Leistung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung (GebüH) für Heilpraktiker.
Die Beträge können von der GebüH abweichen.
An Wochenenden und ab 18h erfolgt ein Zuschlag von 22 € pro Patientenkontakt

Telefonische Beratung  w.o. Homöopathische Behandlung nach Zeittakt
Kurze Information (z.B. Frage wg. Behandlung)   10-22 €
Bericht des Patienten und Absprache weiterer Arzneieinnahme  15 – 28 €
Verlaufskontrolle, Beratung, ausführlich, per Telefon, inkl. Repertorisation (Zeittakt)
An Wochenenden und ab 18h erfolgt ein Zuschlag von 20 € pro Patientenkontakt

weitere Leistungen
Beratung, Wegegeld für Hausbesuche, schriftliche Berichte; etc. werden entsprechend (Zeit-)Aufwand oder/und Vereinbarung abgerechnet.
Beratungsleistung für Behandler, Therapeuten und Seminarteilnehmer
Kurze Beratungsleistung (bis 15 min) zur Unterstützung der Fallanalyse/Mittelwahl für Seminarteilnehmer , Behandler und Therapeuten, pauschal 22 €

Terminversäumnis/späte Absage
Wenn keine Absage bis spätestens 24 Std. vor Termin, pauschal 35 €

Erläuterungen zu Gebühren
Die Gebühren werden unmittelbar mit der Leistung oder Rechnungsstellung fällig, unabhängig von evtl. Erstattung durch Beihilfe oder private Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Leistungen eines Heilpraktikers nicht.
GebüH Ziffer 2 wird entsprechend Zeitaufwand für Anamnese, Fallanalysearbeiten (Repertorisationen, vergleichende Materia-Medica-Extraktionen etc.) auch nach dem eigentlichen Patientenkontakt berechnet.
Die Beträge können vom GebüH abweichen.

Private Krankenkassen  
Im Falle einer Privatversicherung besteht die Möglichkeit einer (teilweisen) Erstattung der Behandlungskosten, wobei die meisten Versicherungen die Leistungen der Klassischen Homöopathie nicht angemessen berücksichtigen und deshalb in der Regel nur einen Teil der Behandlungskosten übernehmen. Wir bitten um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen auf individuelle Klauseln einzelner Versicherer bei der Rechnungsstellung nicht eingegangen werden kann.

Zum Stadion 6

63808 Haibach

Mo - Fr 09:00 - 16:00 Uhr
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